Die Hotel-Tuner mit Weitblick
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Knisternde Gespräche am Kaminfeuer
In unserem Fachblog "Kamingespräche" schreibe ich zusammen mit Gastbloggern
über Erfahrungen, Informationen und Trends in der Hotellerie.
Ziel ist es, objektiv und fair zu kommunizieren, dabei dürfen persönliche Werte,
Emotionen und vor allem das Herz nicht zu kurz kommen. Ganz nach dem Motto:
"Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen.
Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen" (Joseph Joubert)
Herzlich willkommen, Ihr Andreas Romani.

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Archive for Dezember, 2009

Hotelfrühstück 2010 und die Probleme mit der Reisekostenabrechnung für Geschäftsreisende – Praxis-Tipp

Posted By Michael M. Rotter on Dezember 31st, 2009


Zur neuesten Entwicklung (Stand 07.03.2010) lesen Sie mehr hier:
Neues zum geplanten “Business Package”

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Gesonderter Rechnungsausweis für das Hotelfrühstück:

Durch die unterschiedlichen Steuersätze müssen die Beherbergungsbetriebe ab 2010 in ihren Rechnungen neben der reinen Übernachtungsleistung (7%) auch die als Nebenleistung gewährte Verpflegung (19 %) – sowie die anderen Leistungen – gesondert ausweisen, und zwar jeweils den entsprechenden Nettobetrag und die zugehörige Umsatzsteuer.

Beispiele, wie solche Rechnungen ab dem 01.01.2010 auszusehen haben, hatten wir Ihnen bereits in einem unserer vorhergehenden Posts aufgezeigt.

Diese Aufteilung betrifft übrigens auch vereinbarte “Tagungspauschalen”, die die Übernachtung beinhalten und auch sogenannte “Wochenendpackages”, “Wellnesspackages” usw.

Auch hier muss letztendlich der Hotelier seine eigene (und bisher interne) Kalkulation bei der Rechnungslegung aufdecken und die einzelnen Preisbestandteile dem jeweiligen Steuersatz zuordnen.

Folgewirkungen für Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen:

Da neben der reinen Übernachtungsleistung auch die Nebenleistungen ab dem 01.01.2010 gesondert ausgewiesen werden müssen, ergeben sich hierdurch auch Auswirkungen für Arbeitnehmer auf ihren Geschäftsreisen.

Ein in der Rechnung gesondert ausgewiesenes Frühstück muss dann vom Arbeitgeber in der VOLLEN vom Hotel AUSGEWIESENEN HÖHE gekürzt werden und darf nicht mehr, wie bisher, wenn es auf der Rechnung hiess: “Übernachtung mit Frühstück” pauschal nur in Höhe von 4,80 EUR vom Rechnungsbetrag gekürzt werden.

Ab dem 01.01.2010 können somit nur die REINEN verbleibenden ÜBERNACHTUNGSKOSTEN vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer steuerfrei erstattet werden.
Wird dennoch das Frühstück vom Arbeitgeber bezahlt, hätte dies lohnsteuerlich zur Folge, dass der Geschäftsreisende den VOLLEN Preis für das Frühstück als geldwerten Vorteil versteuern muss!
Wenn andererseits der Arbeitgeber die Kosten für das gesondert ausgewiesene Frühstück nicht übernimmt, muss der Arbeitnehmer den VOLLEN Preis für das Frühstück von seinem eigenen Tagegeld finanzieren.

Eine von uns und auch in der Branche erhoffte “Vereinfachungsregel”, wie dies einmal zumindest im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angedeutet worden war, fehlt bis heute. Hier sind uns die Österreicher “voraus”. Dort gibt es eine solche Regelung. (Wir hatten darüber in einem unserer vorhergehenden Posts berichtet)

Die DEHOGA Baden-Württemberg schreibt zum Thema Hotelfrühstück auf ihrer Homepage:
“Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die praktischen Lösungen in der Hotellerie im Ausland ist davon auszugehen, dass die Hotellerie Frühstücksvarianten anbieten wird, die der Ausgabebereitschaft der Gäste Rechnung tragen.”
Eine konkreter Lösungsvorschlag ist dazu von dort aber leider noch nicht angeboten.

… oder soll das etwa heissen, dass das Hotel zukünftig fpr das Frühstück für den Geschäftsreisenden brutto incl. USt nur noch 4,80 EUR / Tag / Person verlangen soll?

Wir jedenfalls unterstützen in jedem Falle alle Gedankenansätze für eine kreative Gestaltung der Frühstücksvarianten, denn es kann und darf nicht sein, dass Hoteliers, wenn sie nicht umgehend reagieren, ihre Geschäftsreisenden mit zu hohen und vom Arbeitgeber nicht mehr erstattungsfähigen Frühstückspreisen in die zahlreichen “Coffee-Shops” oder “Mac’s” um die Ecke treiben …

In diesem Zusammenhang haben wir noch einen Praxis-Tipp von “Haufe Steuern” für Geschäftsreisende und Unternehmer gefunden:
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Praxis-Tipp von “Haufe Steuern”:
Unabhängig von einer Vereinfachungsregel durch die Verwaltung kommt als Alternative ein Ansatz des Sachbezugswerts von 1,57 EUR für ein Frühstück oder 2,80 EUR je Mittag- und Abendessen ab Neujahr 2010 in Betracht.
Dies gelingt, wenn der Arbeitgeber die Mahlzeit vor Reisebeginn mitgebucht hat. In diesem Fall spielt der Rechnungsausweis für das Frühstück keine Rolle mehr. Der Sachbezugswert von 1,57/2,80 EUR kann entweder separat lohnversteuert oder aber direkt von den zu gewährenden Spesen abgezogen werden.

http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1261390409.86
Wir danken der Online Redaktion des HAUFE Verlags für die Recherche und die Veröffentlichung!
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Wir können diesen Praxis-Tipp nicht bewerten.
Vielleicht haben Sie aber dazu ja schön nähere Erkenntnisse, die Sie uns und unseren Leseren in Form eines Kommentars zur Verfügung stellen wollen?

Herzlichen Dank dafür und einen guten Rustch sowie ein gesundes und erfolgreiches 2010!

Michael M. Rotter

Hinweis:
Diese Zusammenfassung stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient lediglich Ihrer Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Hotelrechnung 2010 mit Beispielen – 7% USt für die reine Beherbergungsleistung bei der Hotellerie – Schon in der Silvesternacht! – Die Konsequenz: Aufsplittung der Rechnung – Was halten Sie davon?

Posted By Michael M. Rotter on Dezember 31st, 2009


Zur neuesten Entwicklung (Stand 07.03.2010) lesen Sie mehr hier:
Neues zum geplanten “Business Package”

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Da hierzu mehrfach Rückfragen von unseren Kunden gestellt worden sind, nochmals in der gebotenen Kürze.

Wichtig und schon gültig für die Silvesternacht:

Für die Übernachtung in der Silvesternacht müssen lediglich 7 % Umsatzsteuer berechnet werden.

Der maßgebende Steuersatz richtet sich nämlich nach dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt wird.
Da die Beherbergung erst am Neujahrsmorgen als ausgeführt gilt, greifen schon die Regeln für 2010.
Auf dem Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.
Damit ist für Hotel- und Gaststättengewerbe eine rechtzeitige Anpassung der Buchhaltung vorzunehmen, sodass die Rechnungserstellung ab Neujahr 2010 und besonders in der Silvesternacht korrekt ablaufen kann.
(Dabei ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang die Preise gesenkt werden.)
Ein wesentlicher Punkt ist die Verminderung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.1.2010 auf 7 % für die kurzfristige Beherbergungen von bis zu sechs Monaten (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).
Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen.

Wichtig und für die Zukunft gültig:

Der ermäßigte Satz gilt aber nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen.
Das betrifft insbesondere die Verpflegung und hier das Frühstück sowie die Getränkeversorgung aus der Minibar und andere Hotelleistungen.
Für die Praxis bringen die getrennten Tarife ab Neujahr 2010 natürlich Probleme mit sich.
Nun muss jede Rechnung und jede Pauschale aufgesplittet werden, um es dem Finanzamt recht zu machen.

Beispiele für aufgesplittete Rechnungen:

Das macht es natürlich nicht einfacher …
Wir wünschen Ihnen dennoch ein erfolgreiches und tolles neuen Jahr 2010.

Hinweis:
Diese Zusammenfassung stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient lediglich Ihrer Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg-Stemmer-Tronsberg, Augsburg und wurde dem Fachblog www.hoga-pr.de entnommen. Vielen Dank dafür.

Eine sogenannte “Vereinfachungsregel” hätte ein solches Ärgernis vermeiden können.

Ein Blick in unser Nachbarland Österreich (mit Steuersätzen von 10% und 20%) zeigt eine dort bekannte Variante.
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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at)
- NUR GÜLTIG FÜR ÖSTERREICH –
Beherbergung: Unter den 10%igen Umsatzsteuersatz fällt auch die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (z.B. Beheizung und ortsübliches Frühstück, Zimmer mit Halb- oder Vollpension). Darunter fallen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch die Privatzimmervermietung.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=455686&DstID=0

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Warum war das bei uns nicht möglich?

Mit herzlichen Grüßen

Michael M. Rotter

ideas4hotels wünscht frohe Weihnachten!

Posted By Andreas Romani on Dezember 22nd, 2009

Liebe Freunde von ideas4hotels,

wir wünschen Ihnen glitzernde Weihnachten, ein paar nette Geschenke, einen guten Rutsch und für 2010 viel Glück, Gesundheit und 365 unbeschwerte Tage.
Wir freuen uns auch im kommenden Jahr auf kreativen Gedankenaustausch und spannende Diskussionen mit Ihnen!

Schenken Sie sich selbst etwas Ruhe, Zeit und Erholung und geniessen Sie den “CHRISTMAS SONG” von “QUEEN”.

Herzlichst
Andreas Romani und Michael M. Rotter

So aktivieren und gewinnen Sie für Ihr Hotel twitter follower – und so brauchen Sie sich nicht zu sorgen, dass Ihr Ertrag (Profit) oder Ihr wertvolles Image darunter leidet

Posted By Andreas Romani on Dezember 11th, 2009

twitterduckboatesIn einigen meiner früheren Blogs habe ich schon über das geniale Kommunikationsmittel in Echtzeit „Twitter“ geschrieben. Und hoffe, dass ich einige Hotelkollegen für Twitter begeistern konnte.

Heute habe ich ein paar mehr Tipps für Sie.

Um effizient zu „zwitschern“ sowie nachhaltige Twitter Aktionen in Verbindung mit erfolgreichen Verkaufsaktivitäten zu erzielen, brauchen Sie Menschen die Ihnen „zuhören“, also „Follower“, die Ihnen folgen.

Aber was geschieht, wenn Sie keine Follower haben? Wie starten Sie am besten?
Bitte erlauben Sie mir vorab den Hinweis, dass manche aggressiven Twitter-Taktiken, wie sie gerne in anderen Branchen angewendet werden, für die Hotellerie nicht wirklich wirkungsvoll sind und daher vermieden werden sollten. Es geht in der Hotellerie zunächst um den Erhalt bzw. die Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und um Ihre Popularität.

Hier habe ich 8 Tipps für Sie, wie Sie mehr und mehr Twitter Follower generieren (selbst wenn Sie als absoluter Zwitscher-Neuling noch „Followerlos“ sind). Die Tipps sind erprobt, bewährt und bringen nachhaltigen Erfolg.

Steigern Sie Ihren Ruf (Ansehen, Ihren guten Namen, Ihre Marke).

Logisch sind die Top Twitterer die sogenannten „Celebrities“. Und nicht jedes Hotel ist so bekannt wie Oprah Winfrey, Ashton Kutcher oder Britney Spears. Aber was bei den Promis funktioniert, das klappt auch für die Hotellerie. Kaum hatten die Promis Ihre Marke (i.e. Name) in Twitter eingestellt, konnten sie in Windeseile eine Schar an Fans im Internet aufbauen. Ein bemerkenswerter Aspekt. Twitter hilft auch Ihnen dabei. Wenn Menschen von Ihrer Hotelmarke begeistert sind und diese würdigen, indem sie Ihnen einfach folgen, dann entwickelt sich auch für deren Follower ein Interesse, noch besser eine Sympathie und es wächst Ihr Einfluss.

Erhöhen Sie Ihre bestehende Präsenz im Internet.

Egal wie minimalistisch oder umfangreich Ihr Auftritt im Social Web ist, nutzen Sie alle Kanäle, um auf Ihren Twitternamen aufmerksam zu machen. Auf Ihrem Geschäftspapier, Visitenkarten, der Startseite (!!) Ihrer Homepage, auf Ihrem Corporate Blog, auf facebook, XING & Co. Verlinken Sie zu Ihrem Twitterprofil und animieren Sie die Menschen, sich mit Ihnen via Twitter zu vernetzen!

Zwitschern Sie regelmäßig.

“Ein Tweet ist kein Tweet”. 1 bis 3 tweets täglich empfehle ich meinen Kunden. Mit einer guten Planung ist das wirklich einfach und nimmt keine extra Zeit. Und Sie erscheinen natürlich in der Public Timeline (einer öffentlichen und zeitlich geordneten Auflistung der Tweets), in der Twittersuche und es erhöht sich die Chance, dass andere Twitterer Ihre Nachrichten weiterleiten (= re-tweeten). Übrigens die aktivsten Twitter-Tage sind Dienstag, Mittwoch und Freitag.

Behalten Sie das Ganze im Auge und schauen Sie „über den Tellerrand“ hinaus.

Nehmen Sie sich und Ihr Hotel nicht zu wichtig und zwitschern Sie nicht ausschließlich über Themen rund um Ihr Hotel. Das liebt die Twitter Community nicht so sehr. Es ist immer abhängig von Ihrem Gästekreise bzw. Ihrer Zielgruppe, aber Themen könnten z.B. auch Sehenswürdigkeiten, Kunst, Kultur, Ausstellungen, Veranstaltungskalender, Sportaktivitäten oder Gastro-Tipps in Ihrer Stadt oder Ihrer Region sein.

Vermitteln Sie einen sogenannten „Mehrwert“.

Warum sollten Ihnen andere Menschen folgen? Vermitteln Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal. Liefern Sie unwiderstehliche Argumente und fesselnde Themen.

Zwitschern Sie während den aktivsten Uhrzeiten.

Wenn Sie im deutschsprachigen Raum zwitschern, dann herrscht die größte Aktivität während der offiziellen Geschäftszeiten. Ihre touristische Zielgruppe könnte hier eine Ausnahme darstellen und in den Abendstunde aktiver sein. Testen Sie einfach und probieren Sie es aus, was für Ihr Hotel am besten passt und wann welche Ihrer Zielgruppe „am besten funktioniert“.

„Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Freundschaft“

Und es müssen nicht immer nur kostenfreie Übernachtungen sein. Überlegen Sie sich, was Sie noch als kleine Aufmerksamkeit, mit geringem finanziellem Einsatz, verschenken können. Ein kleines Geschenk, ein Bonus oder ein Discount in Verbindung mit dem Kauf bzw. der Reservierung, das weckt Aufmerksamkeit, erzeugt evtl. einen Re-tweet, wenn das Angebot interessant und das Produkt gut erscheint.

Lernen Sie von den Profis.

Folgen Sie den Profis. Das wird am Ende des Tages für Sie sehr hilfreich sein. Schauen Sie, wer innerhalb Ihrer Branche die Experten sind. Wer hat eine aussagekräfige Followerzahl? Mehr als 150 Follower ist so eine „magische“ Schallmauer – ab dieser Followerzahl werden Sie als Twitterer für andere Zwitscher-Freunde interessant. Folgen Sie diesen Profis und lernen Sie von den Erfolgreichen. Nutzen Sie die Twitter Suchfunktion nach den wichtigsten Suchbegriffen, folgen Sie den Branchenkenneren, schauen Sie sich deren Follower an und folgen Sie auch diesen. Nicht wahllos, sondern ausgewählt, exklusiv. Beobachten Sie welche Themen die sogenannten Experten zwitschern, wie oft sie twittern, und auch welche Twitter-Sprache sie verwenden. Sicher können Sie die eine oder andere Taktik für Ihren Twitter-Account verwenden. Dies wird sich zwar nicht sofort, aber nachhaltig für Ihr Hotel bezahlt machen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach den richtigen Followern, viel Spaß beim aktiven Zwitschern und freue mich, wenn Sie mir unter @ideas4hotels folgen.

Herzlichst Ihr
Andreas RomaniBild: Tanakawho