Die Hotel-Tuner mit Weitblick
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Knisternde Gespräche am Kaminfeuer
In unserem Fachblog "Kamingespräche" schreibe ich zusammen mit Gastbloggern
über Erfahrungen, Informationen und Trends in der Hotellerie.
Ziel ist es, objektiv und fair zu kommunizieren, dabei dürfen persönliche Werte,
Emotionen und vor allem das Herz nicht zu kurz kommen. Ganz nach dem Motto:
"Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen.
Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen" (Joseph Joubert)
Herzlich willkommen, Ihr Andreas Romani.

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Posts Tagged ‘Beherbergung’

Hotelrechnung 2010 mit Beispielen – 7% USt für die reine Beherbergungsleistung bei der Hotellerie – Schon in der Silvesternacht! – Die Konsequenz: Aufsplittung der Rechnung – Was halten Sie davon?

Posted By Michael M. Rotter on Dezember 31st, 2009


Zur neuesten Entwicklung (Stand 07.03.2010) lesen Sie mehr hier:
Neues zum geplanten “Business Package”

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Da hierzu mehrfach Rückfragen von unseren Kunden gestellt worden sind, nochmals in der gebotenen Kürze.

Wichtig und schon gültig für die Silvesternacht:

Für die Übernachtung in der Silvesternacht müssen lediglich 7 % Umsatzsteuer berechnet werden.

Der maßgebende Steuersatz richtet sich nämlich nach dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt wird.
Da die Beherbergung erst am Neujahrsmorgen als ausgeführt gilt, greifen schon die Regeln für 2010.
Auf dem Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.
Damit ist für Hotel- und Gaststättengewerbe eine rechtzeitige Anpassung der Buchhaltung vorzunehmen, sodass die Rechnungserstellung ab Neujahr 2010 und besonders in der Silvesternacht korrekt ablaufen kann.
(Dabei ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang die Preise gesenkt werden.)
Ein wesentlicher Punkt ist die Verminderung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.1.2010 auf 7 % für die kurzfristige Beherbergungen von bis zu sechs Monaten (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).
Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen.

Wichtig und für die Zukunft gültig:

Der ermäßigte Satz gilt aber nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen.
Das betrifft insbesondere die Verpflegung und hier das Frühstück sowie die Getränkeversorgung aus der Minibar und andere Hotelleistungen.
Für die Praxis bringen die getrennten Tarife ab Neujahr 2010 natürlich Probleme mit sich.
Nun muss jede Rechnung und jede Pauschale aufgesplittet werden, um es dem Finanzamt recht zu machen.

Beispiele für aufgesplittete Rechnungen:

Das macht es natürlich nicht einfacher …
Wir wünschen Ihnen dennoch ein erfolgreiches und tolles neuen Jahr 2010.

Hinweis:
Diese Zusammenfassung stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient lediglich Ihrer Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg-Stemmer-Tronsberg, Augsburg und wurde dem Fachblog www.hoga-pr.de entnommen. Vielen Dank dafür.

Eine sogenannte “Vereinfachungsregel” hätte ein solches Ärgernis vermeiden können.

Ein Blick in unser Nachbarland Österreich (mit Steuersätzen von 10% und 20%) zeigt eine dort bekannte Variante.
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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at)
- NUR GÜLTIG FÜR ÖSTERREICH –
Beherbergung: Unter den 10%igen Umsatzsteuersatz fällt auch die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (z.B. Beheizung und ortsübliches Frühstück, Zimmer mit Halb- oder Vollpension). Darunter fallen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch die Privatzimmervermietung.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=455686&DstID=0

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Warum war das bei uns nicht möglich?

Mit herzlichen Grüßen

Michael M. Rotter

Die Umsatzsteuer-Senkung auf Logis-Erlöse in Deutschland aus der Sicht des Controllers

Posted By Manuela Wiesinger als Gastblogger on November 1st, 2009


Zur neuesten Entwicklung (Stand 07.03.2010) lesen Sie mehr hier:
Neues zum geplanten “Business Package”

——————————————————————————————————————————————————–Viel wird diskutiert im Moment, wenn es um die Umsatzsteuer-Senkung in Deutschland geht. Von 19% auf 7% wird per 1.1.2010 in Deutschland die Umsatzsteuer auf Beherbergungserlöse gesenkt.

Ein schöner Packen Geld, wenn man bedenkt, dass ein Hotel, das bis jetzt pro Jahr rund € 1,0 Mio. an Netto-Beherbergungserlösen erzielt hat, somit ab 1.1.2010 bei gleichbleibender Auslastung und natürlich immer vorausgesetzt, der Umsatzsteuervorteil wird nicht an den Gast weitergegeben, sein GOP somit auf einen Schlag um rund € 112.000,– verbessern könnte.

Doch was bringt diese Umsatzsteuer-Senkung tatsächlich ?
Höhere GOP´s oder niedrige Zimmerpreise? Wird es in der deutschen Hotellerie einen Investitionsschub geben? Freier Cashflow könnte auf diese Art ja geschaffen werden, wie die Rechnung oben zeigt. Dieser Mehrerlös könnte 1:1 ins GOP marschieren, ohne jeglichen Mehraufwand.
Die Frage die ich mir stelle ist allerdings: Wird dies passieren? Oder gehen ab 1.1.2010 die ADR´s (Average Daily Rate) zurück, beginnt ein “neuer” Preiskampf und in den GOP´s erkennen wir keine Auswirkung? Das wäre schade.

Wie geht´s dem Business Segment
Die nächste Frage, deren Antwort es abzuwarten gilt, die mich allerdings brennend interessiert, wird sein:
Was, wenn die Preise tatsächlich nicht gesenkt werden? In der Ferienhotellerie, wo wir es mit Gästen zu tun haben, die im Normalfall nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (vor allem nicht bei der Rechnung ihres privaten Urlaubs) wird alles nicht so schlimm werden. Aber bei den Businessgästen? Hat eine Firma in diesem Jahr für die Reisekosten ihrer Mitarbeiter noch einen 19% Vorsteuerabzug genossen, so werden es ab dem nächsten Jahr nur noch 7% sein. Das bedeutet für ein Unternehmen mit einem hohen Reisekostenanteil sehr wohl eine nicht unbedeutende Steigerung der Kosten. Hier ein kleines Beispiel:
Ein Unternehmen mit drei Aussendienstmitarbeitern, mit jeweils 100 Hotelnächtigungen, kam im Jahr 2009 auf reine Netto-Nächtigungskosten von rund € 21.000,–. Aufgrund der Umsatzsteuersenkung (und somit natürlich auch einer geringeren Vorsteuer) würde das für dieses Unternehmen einen Mehraufwand der Nächtigungskosten von € 2.300,– bedeuten.

Eins steht fest, es wird spannend! Und spannend wird auch, wie Österreich darauf reagieren wird.
Wer mitduskutieren will, ist gerne eingeladen! Ich freue mich auf Eure Kommentare.
Nachfolgend noch weitere Diskussions-Plattformen:
Hier geht´s zur österreichischen Diskussion im ÖHV-Blog,
hier zu einer der vielen deutschen Diskussionen von ideas4hotels.

Ich bleib in jedem Fall dran, werde die Entwicklung bei meinen deutschen Kunden beobachten und weiter berichten!

Manuela Wiesinger
Controlling Service GesmbH
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